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Übungsfragen zu den Sachgebieten des Anhangs I Teil I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Orientiert am Prüfungsformat.
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Die IHK-Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr
Wer ein Güterkraftverkehrsunternehmen führen oder als Verkehrsleiter tätig werden will, muss grundsätzlich die fachliche Eignung nachweisen. Der Regelweg ist die Fachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Die Prüfung orientiert sich an den Sachgebieten des Anhangs I Teil I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Sie umfasst rechtliche, kaufmännische, technische und sicherheitsbezogene Themen.
Die drei Prüfungsteile
Multiple Choice und Fragen mit direkter Antwort, mindestens 120 Minuten (§ 5 Abs. 2 GBZugV).
Fallstudien und Kalkulationen, mindestens 120 Minuten (§ 5 Abs. 2 GBZugV).
§ 5 nennt keine Dauer. Sie entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist oder die schriftlichen Teile schon 60 Prozent der Gesamtpunktzahl erreichen (§ 5 Abs. 5 GBZugV).
Prüfungsgebiete
Zum Stoff gehören insbesondere Recht, kaufmännische und finanzielle Führung, Marktzugang, technische Normen sowie Straßenverkehrssicherheit.
Hinweis: gueterverkehr-pruefung.de ist ein unabhängiger Übungstrainer und nicht mit einer IHK verbunden. Die Plattform ersetzt keine verbindliche Auskunft deiner zuständigen IHK und garantiert kein bestimmtes Prüfungsergebnis.