IHK-Fachkundeprüfung

So läuft die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr ab

Die Prüfung weist die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nach. Die Vorbereitung ist frei; ein bestimmter Kurs ist keine Zulassungsvoraussetzung.

Teil 1: Schriftliche Fragen

Der erste schriftliche Teil dauert 120 Minuten und umfasst Multiple-Choice-Fragen, Fragen mit direkter Antwort oder eine Kombination aus beiden Formen. Er zählt 40 Prozent beziehungsweise 120 Punkte.

Teil 2: Schriftliche Übungen und Fallstudien

Auch der zweite schriftliche Teil dauert 120 Minuten. Fallstudien und Kalkulationsaufgaben zählen 35 Prozent beziehungsweise 105 Punkte.

Teil 3: Mündliche Prüfung

Der mündliche Teil dauert höchstens 30 Minuten und zählt 25 Prozent beziehungsweise 75 Punkte. Er entfällt, wenn die schriftlichen Ergebnisse bereits die erforderliche Gesamtpunktzahl erreichen. Wer in einem schriftlichen Teil weniger als 50 Prozent erzielt, wird nicht zugelassen.

Bestehensregeln

Erforderlich sind mindestens 60 Prozent der Gesamtpunktzahl und mindestens 50 Prozent in jedem tatsächlich absolvierten Prüfungsteil.

Prüfungsgebiete

Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, kaufmännische und finanzielle Unternehmensführung, Marktzugang, technische Normen sowie Straßenverkehrssicherheit.